Allgemeine Verkaufsbedingungen von Van Ballegooijen Foods

1. Begriffsdefinitionen
In diesen Bedingungen verstehen wir unter:
1.1. Verkäufer: Van Ballegooijen Foods B.V., mit Sitz in Wijk en Aalburg und eingetragen bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 18119564, und/oder Koninklijke VIV Buisman B.V., mit Sitz in Wijk en Aalburg und eingetragen bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 01047742, und/oder H.J. Wijsman & Zonen B.V., mit Sitz in Wijk en Aalburg und eingetragen bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 18114765, und/oder D. van der Pol en Zonen B.V., mit Sitz in Wijk en Aalburg und eingetragen bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 18119706.
1.2. Käufer: Jede juristische oder natürliche Person, die im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit dem Verkäufer einen Auftrag für den Verkauf und die Lieferung von Produkten erteilt.
1.3. Parteien: Verkäufer und Käufer zusammen.
1.4. Bedingungen: Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von Van Ballegooijen Foods B.V., so wie in diesem Dokument enthalten und am 13. Januar 2017 bei der niederländischen Handelskammer hinterlegt.
1.5. Vertrag: Jedes von beiden Parteien unterzeichnete Dokument bezüglich des Verkaufs und der Lieferung von Produkten.
1.6. Produkt(e): Alle Produkte und/oder Dienstleistungen wie vom Verkäufer produziert und/oder geliefert, einschließlich aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen, Dokumentationen und/oder Kennzeichnungen und des damit verbundenen Knowhows.

2. Anwendbarkeit
2.1. Für alle Angebote vom und alle Aufträge an den Verkäufer bezüglich des Kaufs und der Lieferung von Produkten sowie für alle Verträge mit dem Verkäufer im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Produkten gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.
2.2. Der Anwendbarkeit jeglicher Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2.3. Sollten sich Bestimmungen im Vertrag und in diesen Bedingungen widersprechen, sind die Bestimmungen im Vertrag maßgeblich. Dies ändert nichts daran, dass alle sonstigen Bestimmungen in diesen Bedingungen in vollem Umfang in Kraft bleiben.

3. Abschluss eines Vertrags
3.1. Alle Angebote des Verkäufers sind unverbindlich, freibleibend oder widerruflich und verlieren spätestens sieben (7) Tage nach dem Angebotsdatum ihre Gültigkeit. Alle in Offerten und Angeboten genannten Preise sind netto in Euro oder US Dollar beziehungsweise in einer anderen, vom Verkäufer gewählten Währung. Nicht inbegriffen sind die Kosten für Subventionen, Lagerung, Transport und Versicherung oder für staatliche Steuern und Abgaben.
3.2. Offenkundige Schreibfehler in Angeboten und Auftragsbestätigungen binden den Verkäufer nicht. Der Verkäufer ist diesbezüglich jederzeit zu einer Änderung berechtigt.
3.3. Wenn der Käufer dem Verkäufer einen Auftrag gibt, gilt dieser als unwiderruflich.
3.4. Wenn ein Angebot des Verkäufers nicht zu einem Vertrag führt, ist der Verkäufer berechtigt, die Kosten für die Angebotserstellung der Partei in Rechnung zu stellen, die das Angebot angefordert hat.

4. Preise
4.1. Alle Preise und Angebote verstehen sich stets ohne Umsatzsteuer und beruhen auf den zum Zeitpunkt des Angebots gültigen Einkaufspreisen, Fremdwährungskursen, Löhnen, etwaigen Fracht-, Versicherungs-, Verpackungs- und Versandkosten sowie sonstigen relevanten Faktoren. Erhöhen sich die mit den genannten Faktoren verbundenen Verkaufskosten, ist der Verkäufer dazu berechtigt, den Preis bis zur Lieferung anzupassen, auch wenn dies auf Umstände zurückzuführen ist, die zum Zeitpunkt des Angebots bereits absehbar waren.
4.2. Der Verkäufer ist dazu berechtigt, zu den angebotenen Preisen eine Mindestabnahme zu verlangen.
4.3. Auf die vom Verkäufer angebotenen Preise wird kein Rabatt gewährt.
4.4. Wenn und soweit die Preise auf Preislisten des Verkäufers basieren, gilt die im Moment der Lieferung gültige Preisliste. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Preisliste zu ändern. Sollte die Preisliste geändert werden, informiert der Verkäufer den Käufer spätestens zum Datum des Inkrafttretens der Änderung darüber. Wenn der Käufer mit der Änderung nicht einverstanden ist, hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Verpflichtung zu irgendeiner Form von Schadenersatz an den Käufer zu beenden.

5. Lieferung, Transport, Abnahme
5.1. Die angegebenen Lieferfristen sind nie als Verwirkungsfristen zu betrachten. Der Verkäufer gerät durch die bloße Nichteinhaltung einer Frist nicht in Verzug, und der Käufer hat in diesem Fall nicht das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer hat im Fall einer verspäteten Lieferung kein Recht auf Schadenersatz oder Vertragsauflösung. Bei nicht fristgerechter Lieferung muss der Verkäufer schriftlich unter Angabe einer in der Branche üblichen angemessenen Frist für die Erfüllung in Verzug gesetzt werden.
5.2. Die Lieferfrist beginnt, nachdem der Vertrag gemäß diesen Bedingungen zustandegekommen ist. Die Lieferfrist verlängert sich anteilig um die Zeit, um die sich die Ausführung des Vertrags aufgrund höherer Gewalt, wie in diesen Bedingungen beschrieben, verzögert. Im Falle von höherer Gewalt beraten sich die Parteien, um eine Lösung zu finden.
5.3. Die Lieferungen erfolgen ab Werk (Fabrik des Verkäufers) gemäß den relevanten Bestimmungen der aktuellen Fassung der ICC Incoterms. Auch wenn der Verkäufer den Transport der Produkte im Namen des Käufers übernimmt, geht dies auf Risiko und Kosten des Käufers.
5.4. Der Verkäufer hat das Recht, in Teilen zu liefern oder erst dann zu liefern, wenn die gesamte Bestellung bereitsteht. Im Falle einer Teillieferung wird diese als eigenständige Lieferung betrachtet.
5.5. Der Käufer hat eine Abnahmeverpflichtung. Der Käufer sorgt für ausreichende Möglichkeiten zum Laden und Löschen und für eine schnelle Entladung. Wenn der Käufer die Produkte nicht oder nicht fristgemäß abnimmt, gerät er ohne Inverzugsetzung in Verzug. Alle Kosten, die durch diese Nichtannahme entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Wenn der Käufer sich weigert, die Produkte in Empfang zu nehmen, gelten sie ebenfalls als ausgeliefert. Der Verkäufer hat dann Anspruch auf die Zahlung des vereinbarten Preises sowie der zeitanteiligen Lagerkosten, für deren Sicherstellung der Verkäufer ein Pfandrecht an den gelieferten Produkten hat.
5.6. Wenn der Käufer sich weigert, zum zwischen den Parteien vereinbarten Zeitpunkt Produkte in Empfang zu nehmen, hat der Verkäufer nichtsdestotrotz das Recht, sofort die Bezahlung der angebotenen Produkte zu fordern. Der Verkäufer kann erst dann eine neue Zustellung verlangen, wenn er die Kaufsumme zuzüglich eventueller (Transport-)Kosten, die durch die Annahmeverweigerung entstanden sind, beglichen hat.
5.7. Die Paletten, auf denen die Produkte vom Verkäufer angeliefert werden, sowie sonstige Mehrwegverpackungen bleiben Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, die Paletten und Mehrwegverpackungen mit angemessener Sorgfalt zu behandeln und sie nur für die Produkte des Verkäufers zu verwenden. Der Käufer hat die Paletten und sonstigen Mehrwegverpackungen sortiert und gereinigt an den Verkäufer zurückzugeben, sobald er die Paletten und anderen Mehrwegverpackungen nicht mehr für die Produkte des Verkäufers nutzt. Wenn Paletten oder sonstige Mehrwegverpackungen nicht oder in beschädigtem Zustand an den Verkäufer zurückgegeben werden, gehen die Reparatur- beziehungsweise Wiederbeschaffungskosten zu Lasten des Käufers.

6. Eigenschaften der Produkte
6.1. Angaben über Farbe, Gewicht und Materialien, Qualität, Maßangaben und Daten und/oder andere Eigenschaften, die vom Verkäufer gemacht werden, sind nur als annähernd zu betrachten und können Änderungen unterliegen. In der Branche übliche Abweichungen sind in jedem Fall zulässig.
6.2. Angaben und Meldungen sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
6.3. Der Käufer muss sich vergewissern, dass die von ihm zu bestellenden und/oder bestellten Produkte allen behördlichen Anforderungen im Zielland entsprechen. Der Verkäufer schließt jegliche Verantwortlichkeit hierfür aus.

7. Eigentumsübergang
7.1. Alle vom Verkäufer gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer im Zusammenhang mit dem zugrundeliegenden Vertrag und/oder früheren oder späteren Verträgen gleicher Art, einschließlich Schadenersatz, Kosten und Zinsen, Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verzichtet im voraus auf jegliches Zurückbehaltungsrecht bezüglich dieser Produkte und wird diese Produkte nicht pfänden oder pfänden lassen.
7.2. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte des Verkäufers identifizierbar zu halten und/oder zu machen und sie voneinander und den anderen Produkten im Besitz des Käufers zu trennen.
7.3. Die Folgen des Eigentumvorbehalts an den für die Ausfuhr bestimmten Produkten richten sich nur dann nach dem Recht des Bestimmungslandes, wenn dieses Recht in Bezug auf den Eigentumsvorbehalt günstigere Bestimmungen für den Verkäufer enthält als das niederländische Recht.
7.4. Solange der Verkäufer sich das Eigentum an den gelieferten Produkten vorbehält, ist es dem Käufer nicht gestattet, anders als im Rahmen seines Geschäftsbetriebs über die Produkte zu verfügen oder ein Recht an ihnen zu begründen.
7.5. Der Käufer ist dazu verpflichtet, alle in diesem Artikel gemeinten Produkte nach der ersten Mahnung des Verkäufers zurückzugeben.
7.6. Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, den Verkäufer unmittelbar schriftlich über Ansprüche Dritter an die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte sowie versuchte Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu unterrichten.
7.7. Der Käufer, der gegen diesen Artikel verstößt, verwirkt für jede Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zugunsten des Verkäufers, unbeschadet des Rechts des Verkäufers auf Schadenersatz. Die Vertragsstrafe entspricht zweimal den Rechnungsbetrag und beträgt mindestens 250,- EUR pro Verstoß.
7.8. Der Käufer ist dazu verpflichtet, auf erstes Verlangen des Verkäufers hin an der Verpfändung der Forderungen mitzuwirken, die der Käufer aufgrund des Weiterverkaufs von Produkten gegenüber seinen Abnehmern erhält oder erhalten wird. Stellt der Verkäufer einen solchen Antrag, hat er gleichzeitig das Recht, zwischen einem öffentlichen und einem stillen Pfand zu wählen.
7.9. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer unwiderruflich dazu, sich bei nicht rechtzeitiger Bezahlung Zugang zum Gelände des Käufers zu verschaffen, um die Produkte, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, abzuholen.

8. Versicherung
8.1. Der Käufer ist dazu verpflichtet, alle Produkte gegen Feuer-, Diebstahl-, Sturm- und Wasserschäden und andere übliche Risiken zu versichern und zwar so, dass die Versicherungspolice eine Bestimmung enthält, wonach sich die Versicherung auch auf Sachen von Dritten erstreckt.
8.2. Der Käufer ist dazu verpflichtet, eine für die Dauer des Vertrages gültige Haftpflichtversicherung ebenso wie eine Organhaftpflichtversicherung abzuschließen.
8.3. Der Käufer legt auf Anfrage des Verkäufers eine Kopie der betreffenden Versicherungspolicen vor.

9. Rechte an geistigem Eigentum
9.1. Alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte an den gelieferten Produkten stehen dem Verkäufer oder dritten Berechtigten zu und werden durch den Abschluss eines Vertrages nicht auf den Käufer übertragen, auch nicht, wenn die Produkte speziell für den Käufer entworfen, entwickelt oder zusammengestellt wurden.
9.2. Der Käufer ist dazu verpflichtet, den Verkäufer unmittelbar darüber zu informieren, wenn er Kenntnis davon hat, dass Dritte die geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte des Verkäufers verletzen oder zu verletzen drohen. Wenn der Käufer die geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte des Verkäufers verletzt, stellt er den Verkäufer von allen Ansprüchen frei.

10. Reklamationen
10.1. Unter Reklamationen verstehen wir alle Beschwerden des Käufers bezüglich der Beschaffenheit einer Lieferung.
10.2. Der Käufer ist dazu verpflichtet, die Produkte unmittelbar nach Empfang zu kontrollieren. Eventuelle Reklamationen bezüglich sichtbarer Mängel müssen unter Androhung der Verwirkung von Rechten binnen zwei (2) Tagen dem Verkäufer schriftlich per Einschreiben mitgeteilt werden. Beschwerden entbinden den Käufer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
10.3. Reklamationen bezüglich verborgener Mängel müssen innerhalb von acht (8) Tagen nach ihrer Entdeckung oder nach dem Zeitpunkt, zu dem sie redlicherweise hätten entdeckt werden müssen, spätestens jedoch sechs Monate nach der Lieferung eingereicht werden, es sei denn, die Produkte haben ein Verfallsdatum; in diesem Fall können Reklamationen bis zum Ablauf des Verfallsdatums eingereicht werden, je nachdem, welches Datum früher liegt.
10.4. Jede Reklamation muss eine klare Beschreibung der Beschwerde umfassen. Reklamationen, die auf andere Weise beim Verkäufer eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und gelten nicht als Reklamation im Sinne dieser Verkaufsbedingungen. Geringfügige, in der Branche übliche Abweichungen bezüglich Qualität, Farbe, Gewicht usw. können kein Grund für eine Reklamation darstellen.
10.5. Im Falle einer Reklamation, die der Verkäufer für gerechtfertigt hält, hat der Verkäufer stets das Recht, die reklamierten Produkte zu ersetzen beziehungsweise – nach Ermessen des Verkäufers – dem Käufer eine Entschädigung bis zur Höhe des Rechnungswerts der reklamierten Produkte zu zahlen, wobei der Käufer dies nur dann verlangen kann, wenn er die beanstandeten Produkte zur Verfügung hält und sie auf Verlangen des Verkäufers unverzüglich aushändigt.
10.6. Die reklamierten Produkte dürfen ohne vorherhige Zustimmung des Verkäufers nicht vom Käufer zurückgeschickt werden. Die Erteilung dieser Zustimmung impliziert nicht, dass die Reklamation als berechtigt anerkannt wird. Nach Erhalt der Zustimmung müssen die Produkte in unbeschädigtem Zustand – sofern sie nicht beschädigt empfangen wurden – in der Originalverpackung auf Kosten und Risiko des Käufers an den Verkäufer zurückgeschickt werden. Sofern der Versand in der Originalverpackung nicht möglich ist, ist der Käufer dazu verpflichtet, für eine sorgfältige Verpackung Sorge zu tragen. Der Käufer ist stets dazu verpflichtet, die zurückzuschickenden Sachen zu versichern, und ist für Schäden haftbar, die durch Fahrlässigkeit auf diesem Gebiet entstehen.
10.7. Hinsichtlich der Kosten für unzulässige Rücksendungen und der zulässigen Maßnahmen des Verkäufers in diesem Zusammenhang sind die Angaben des Verkäufers bindend.
10.8. Der Verkäufer kann den Käufer dazu verpflichten, Produkte, die er in Verkehr gebracht hat und die mit einem Mangel behaftet sind oder bei denen ein Mangel aufzutreten droht, innerhalb einer vom Verkäufer zu bestimmenden angemessenen Frist vom Markt zu nehmen (eine sogenannte Rückrufaktion). Der Käufer ist dazu verpflichtet, dieser Obliegenheit gemäß den Anweisungen des Verkäufers nachzukommen.

11. Zahlungsbedingungen
11.1. Alle Zahlungen müssen binnen vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum in der Währung laut Vertrag und ausschließlich auf die auf der Rechnung angegebene Weise erfolgen. Die Kosten, die mit der Ausführung der Bezahlung verbunden sind, einschließlich Bankgebühren für internationale Überweisungen, gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer, der es versäumt, rechtzeitig zu bezahlen, ist ohne Inverzugstellung in Verzug.
11.2. Der Verkäufer hat jederzeit das Recht, eine vollständige oder partielle Vorauszahlung zu verlangen und/oder nach eigenem Ermessen eine Sicherheit für die Zahlung in Form einer Bank- oder Konzerngarantie zu erhalten.
11.3. Zahlungen, die früher als zum vereinbarten Zahlungstermin erfolgen, berechtigen keinesfalls zum Abzug eines Skontos, es sei denn, der Verkäufer hat dies für die betreffende Zahlung schriftlich erklärt. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen verfallen alle zwischen den Parteien vereinbarten Rabatte, soweit sie überhaupt vereinbart wurden.
11.4. Sobald der Käufer mit einer Zahlung in Verzug ist, werden alle Forderungen des Verkäufers dem Käufer gegenüber sofort fällig, und der Verzug bezüglich dieser Forderungen tritt ohne Inverzugsetzung ein. Der Verkäufer ist in diesem Fall dazu berechtigt, gegenwärtige oder zukünftige Lieferungen aufzuschieben. Das Recht des Verkäufers, eine Kompensation für Schäden, Kosten und Zinsen zu verlangen, bleibt davon unberührt. Der Käufer hat nicht das Recht, etwas zu verrechnen oder die Bezahlung aufzuschieben.
11.5. Unbeschadet jeglicher Mitteilung des Käufers bei der Zahlung und der Art der administrativen Verarbeitung der Zahlung durch den Verkäufer gelten die vom Käufer geleisteten Zahlungen stets und ausschließlich als von den ausstehenden, vom Käufer geschuldeten Beträgen abgezogen, und zwar in folgender Weise:
• Zuallererst dient jede Zahlung dazu, die vom Käufer geschuldeten Inkassokosten und Zinsen zu verringern;
• Als nächstes werden die Zahlungen von den Forderungen des Verkäufers abgezogen, die sich auf die vom Käufer bezogenen und bereits weiterverkauften und ausgelieferten Produkte beziehen; und
• Schließlich werden Zahlungen mit den ältesten offenstehenden Rechnungen des Verkäufers verrechnet.
Wurde der Verkäufer noch nicht über die vom Käufer bereits an Dritte weiterverkauften und ausgelieferten Produkte informiert, ist er auf jeden Fall dazu berechtigt, Zahlungen nach Begleichung der offenen Inkassokosten und Zinsen auf die älteste offenstehende Forderung an den Käufer anzurechnen.
11.6. Im Fall eines Zahlungsverzugs hat der Verkäufer das Recht, auf den vollständigen Betrag für den Zeitraum ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung bis zum Tag der vollständigen Zahlung die gesetzlichen Handelszinsen in Rechnung zu stellen. Wenn der Verkäufer die überfälligen Zahlungen eintreibt, gehen die damit verbundenen außergerichtlichen Kosten zu Lasten des Käufers. Diese Kosten betragen mindestens 15 % der geschuldeten Hauptsumme und nie weniger als 100 EUR.
11.7. Der Käufer ist dazu verpflichtet, alle Kosten zu erstatten, die dem Verkäufer für seine Verteidigung entstehen, wenn er vom Käufer gerichtlich und/oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird, es sei denn, dass ein Gerichtsurteil beweist, dass der Einspruch des Verkäufers unberechtigt gewesen ist.
11.8. Der Käufer verzichtet auf das Recht, die von beiden Parteien geschuldeten Beträge gegeneinander aufzurechnen.

12. Annullierung durch den Käufer
12.1. Wenn der Käufer eine Bestellung ganz oder teilweise annullieren will, ist dafür die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers erforderlich. Wenn der Verkäufer mit der Annullierung einverstanden ist, ist der Käufer dazu verpflichtet, dem Verkäufer alle diesbezüglich entstandenen Kosten für Vorbereitung, Lagerung, Material und Einkauf sowie alle infolge der Unfähigkeit, einen mit dem Verkäufer geschlossenen Vertrag zu erfüllen, entstandenen Schäden zu erstatten. Davon unberührt bleibt das Recht des Verkäufers auf Ersetzung des vollständigen durch die Annullierung entstandenen Schadens.

13. Höhere Gewalt
13.1. Im Falle höherer Gewalt aufseiten einer der beiden Vertragsparteien wird die Ausführung des Vertrags ganz oder teilweise ausgesetzt, solange die Situation der höheren Gewalt andauert, ohne dass eine der Parteien der anderen gegenüber schadenersatzpflichtig ist.
13.2. Sollte eine Situation der höheren Gewalt, so wie in diesen Bedingungen beschrieben, länger als dreißig (30) Tage andauern, sind beide Parteien dazu berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
13.3. Unter anderem in folgenden Situationen ist von höherer Gewalt die Rede: Krieg, Rebellion, Maschinenschäden, der Ausfall eines oder mehrerer Zulieferer des Verkäufers gleichgültig aus welchem Grund, Streiks, Transportschwierigkeiten, Feuer, Wasserschäden, Überschwemmung, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, behördliche Maßnahmen sowie alle anderen Umstände gleichgültig welcher Ursache, welche es dem Verkäufer unmöglich machen, die Produkte zu liefern.

14. Auflösung
14.1. Unbeschadet der sonstigen Rechte des Verkäufers ist der Verkäufer dazu berechtigt, die Erfüllung dieses Vertrags auszusetzen oder ihn ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise aufzulösen, wobei er alle seine Rechte auf Entschädigung für Kosten und Schäden behält:
• Wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder diesen Bedingungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt oder wenn feststeht, dass eine fehlerfreie Erfüllung nicht möglich ist;
• Wenn der Käufer für insolvent erklärt wird oder ihm der Konkurs oder (vorläufige) gesetzliche Zahlungaufschub auferlegt oder gewährt wird, wenn sein Unternehmen aufgelöst oder eingestellt wird oder wenn er anderweitig insolvent ist;
• Wenn nach Ansicht des Verkäufers einschneidende Änderungen in den direkten oder indirekten Eigentums- oder Kontrollverhältnissen beim Käufer eintreten.
14.2. Der Verkäufer hat außerdem das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, wenn im Zusammenhang mit dem Zustandekommen oder der Erfüllung des Vertrags einer vom Verkäufer beschäftigten Person vom Käufer oder in dessen Namen ein Vorteil angeboten oder gewährt wurde oder wird.
14.3. Im Falle einer Situation, wie sie in diesem Artikel beschrieben wird, ist der Verkäufer dazu berechtigt, die sofortige Begleichung aller offenstehenden Forderungen zu verlangen sowie die verarbeiteten und fertigen Produkte zu Lasten und Risiko des Käufers zu lagern oder an Dritte zu verkaufen.

15. Haftung
15.1. Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen für indirekte oder immaterielle Schäden wie zum Beispiel Handelsverluste, Folgeschäden oder Ausfallzeiten, Einkommens- und Gewinnverluste, Kundenverluste, Schädigung des Rufs und/oder des Firmenwerts, es sei denn, diese Schäden wurden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz eines Mitglied des Vorstands verursacht.
15.2. In allen Fällen, in denen der Verkäufer zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet ist, einschließlich Vertragsbruch und unerlaubte Handlung, übersteigt dieser niemals den niedrigeren der beiden folgenden Beträge: (i) den Gesamtwert der Rechnung für die Lieferung der Produkte, die den Schaden hervorgerufen haben, oder (ii) den vom Versicherer tatsächlich gezahlten Betrag. Wenn der Versicherer nichts bezahlt, gilt das unter (i) genannte Limit.
15.3. Der Käufer reicht seine Reklamation binnen vierzehn (14) Tagen nach Entdeckung des Schadens oder nachdem er den Schaden redlicherweise hätte entdecken können schriftlich beim Verkäufer ein. Später eingehende Reklamationen führen nicht zu einer Haftung des Verkäufers. Jegliches Recht des Käufers auf Schadenersatz erlischt in jedem Fall ein (1) Jahr, nachdem die Schadensursache entstanden ist.
15.4. Wenn der Käufer trotz der Aufforderung des Verkäufers zu einer Rückrufaktion die Produkte nicht rechtzeitig vom Markt nimmt und/oder den Markt weiterhin mit Produkten beliefert, stellt der Käufer den Verkäufer von allen daraus resultierenden Ansprüchen frei. Der Käufer stellt den Verkäufer auch von allen Schadensansprüchen Dritter frei, für die die Haftung des Verkäufers in diesen Bedingungen ausgeschlossen ist.
15.5. Die Haftung des Verkäufers gemäß diesen Verkaufsbedingungen beschränkt sich auf jeden Fall auf unverarbeitete Produkte. Für vom Käufer verarbeitete Produkte im weitesten Sinne des Wortes ist der Verkäufer in keinem Fall haftbar.

16. Geheimhaltung
16.1. Der Käufer ist dazu verpflichtet und wird dafür sorgen, dass seine Geschäftsführer und Mitarbeiter und von ihm eingeschaltete Dritte alle Informationen, die ihm über den Verkäufer bekannt werden, vertraulich behandeln, auch wenn sie nicht als vertraulich einzustufen sind, und es zu unterlassen, ohne schriftliche vorherige Zustimmung des Verkäufers direkt oder indirekt von seiner Beziehung zum Verkäufer Gebrauch zu machen.
16.2. Falls der Käufer von einem Gericht oder einer zuständigen Behörde zur Offenlegung von Informationen verpflichtet wird, legt er nur solche Informationen offen, die zur Erfüllung der Verpflichtung unbedingt erforderlich sind. In einem solchen Fall informiert der Käufer den Verkäufer darüber, bevor er die Informationen offenlegt.

17. Anwendbares Recht und Wahl des Gerichtstands
17.1. Auf diese Bedingungen und alle vom Verkäufer geschlossenen Verträge sowie auf die Art ihres Zustandekommens findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Vertrags der Vereinten Nationen von 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.
17.2. Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus einem Vertrag und/oder diesen Bedingungen ergeben oder anderweitig damit zusammenhängen, ist ausschließlich das Gericht Midden-Nederland, Standort Utrecht, zuständig, es sei denn, der Verkäufer bevorzugt ein anderes Gericht.

18. Sonstige Bestimmungen
18.1. Der Verkäufer hat das Recht, für die Erfüllung des Vertrags oder Teilen davon Dritte einzuschalten.
18.2. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen sich als ungültig erweisen oder von einem Richter aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt in Kraft. Die Parteien werden sich einvernehmlich über eine Ersatzbestimmung verständigen, die soweit wie möglich dem Geist der unwirksamen oder aufgehobenen Bestimmung entspricht.
18.3. Diese Bedingungen wurden ursprünglich in niederländischer Sprache verfasst und hinterlegt. Auch wenn der Verkäufer dem Käufer eine übersetzte Fassung dieser Bedingungen zur Verfügung stellt und es später zu einer Streitigkeit kommt, ist die niederländische Version bei der Auslegung und Interpretation ausschlaggebend.

Diese Bedingungen wurden am 13. Januar 2017 bei der niederländischen Handelskammer hinterlegt.

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